Verein: was wirklich schwer ist, und was nur so aussieht
Diese Kategorie ist der Gegenfall zu Lohn und Kasse. Dort scheitert der Eigenbau an einer Erlaubnis, die niemand bekommt. Hier scheitert er an gar nichts. Alles, was ein Verein braucht, ist entweder veröffentlicht oder wird jedem Verein auf Antrag ausgestellt. Was bleibt, ist Arbeit, und die Frage ist nur, wie viel davon sich lohnt.
Der einfache Teil, und ein Anbieter, der das zugibt
Eine Liste von Personen, die Gruppen, in denen sie stehen, und die Frage, ob der Beitrag bezahlt ist. Das ist der Kern jeder Vereinssoftware, und es ist eine Tabelle mit einem Formular davor.
Man muss das nicht glauben, man kann es an der Preisliste ablesen. ClubDesk verschenkt genau diesen Teil dauerhaft bis fünfzig Mitglieder, nicht als Test, sondern als Tarif. Ein Anbieter verschenkt nichts, was schwer zu bauen ist. Deshalb steht dort das Ja dieser Kategorie.
SEPA-Lastschrift: schwer, und trotzdem offen
Der Beitragseinzug wirkt wie die Hürde, ist aber keine Erlaubnisfrage. Die Bundesbank schreibt zur Gläubiger-Identifikationsnummer:
Außerdem ist eine sog. Gläubigeridentifikationsnummer nötig, um am Lastschriftverfahren weiter als Zahlungsempfänger teilzunehmen. Sie muss auf der Internetseite der Bundesbank beantragt werden.
Beantragt wird sie vom Verein, nicht von der Software. Sie kostet nichts, und die Inkassovereinbarung schließt der Verein mit seiner Bank. Das Format der Datei ist ein offener ISO-Standard. Es fehlt also niemandes Erlaubnis, anders als bei der zertifizierten Kassen-Sicherheitseinrichtung.
Schwer ist etwas anderes: Mandatsreferenzen, die Vorabankündigung mit ihrer Frist, die Unterscheidung zwischen Erst- und Folgelastschrift, Fälligkeitstermine und was passiert, wenn eine Lastschrift zurückkommt. Das ist der Grund, warum easyVerein ein Jein bekommt und kein Nein. Es ist Arbeit, keine Mauer.
Spendenbescheinigungen: eine Zahl, die man kennen sollte
Nach § 50 EStDV ist die Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen. Das Muster ist veröffentlicht, das Ausfüllen ist eine Vorlage. Bis 300 Euro genügt bei begünstigten Empfängern ohnehin ein Bankbeleg.
Aber § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, haftet für die entgangene Steuer mit 30 Prozent des zugewendeten Betrags. Das ist kein Grund, es nicht zu bauen, denn das Muster ist ja öffentlich. Es ist ein Grund, die Beträge aus der Buchhaltung zu ziehen statt aus einer Tabelle, und den Vorstand unterschreiben zu lassen, der dafür geradesteht.
Die Anbieter
| Anbieter | Tarif | brutto/Monat | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| easyVerein | Essentials | ab 7,14 € | kostenlos bis 10 Mitglieder, SEPA erst ab Office |
| ClubDesk | S | 10,00 € | dauerhaft kostenlos bis 50 Mitglieder |
| verein.cloud | LARGE | 16,90 € | Buchhaltung kostet 25,90 € extra, Vertrieb auch über Sparkassen |
| campai | all-in-one | 30,00 € | gleicher Preis bis 1.000 Mitglieder |
| SEWOBE | auf Anfrage | kein Preis genannt | für Verbände, deren Mitglieder selbst Vereine sind |
| Vereinsflieger | auf Anfrage | kein Preis genannt | nur für Flugsportvereine |
Ungewöhnlich für diese Seite: Die Preise stehen hier brutto, weil vier von sechs Anbietern brutto auszeichnen. Vereine ziehen meist keine Vorsteuer, für sie ist der Bruttopreis der ehrliche Preis, und die Anbieter wissen das. Geprüft am 6. September 2026.
Der Haken, der nichts mit Technik zu tun hat
Ein Verein überlebt den, der die Software gebaut hat. Der Kassenwart wechselt, der Vorstand wechselt, und irgendwann sitzt jemand vor deinem Programm, der es nicht starten kann und niemanden hat, den er fragen könnte.
Deshalb steht in jedem Prompt dieser Kategorie ein Export, und in jedem README derselbe Satz: Dieses Ding muss übergebbar sein. Wer für einen Verein baut, baut für seinen Nachfolger, und der ist ehrenamtlich.
Quellen
- Deutsche Bundesbank zur Gläubiger-Identifikationsnummer
- § 50 EStDV: Zuwendungsbestätigungen und die 300-Euro-Grenze
- § 10b EStG, Absatz 4: die Haftung mit 30 Prozent
Rechtsstand und Preise geprüft am 6. September 2026, an der jeweiligen Primärquelle. Vor einer Entscheidung bitte mit eurem Steuerberater sprechen.