Kasse: die TSE, die Belegpflicht und der Ausweg daneben
Eine vibecodete Kasse ist keine schlechtere Kasse. Sie ist eine Ordnungswidrigkeit. Das liegt an drei Absätzen in einer einzigen Vorschrift, und daran, dass einer der drei Begriffe darin enger ist, als fast jeder Ratgeber schreibt.
Drei Absätze, § 146a AO
- Absatz 1, die TSE. Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen, bestehend aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle. Zertifiziert heißt zertifiziert: eine selbst gebaute gibt es nicht, unabhängig davon, wie gut sie wäre.
- Absatz 2, die Belegausgabepflicht. Über den Geschäftsvorfall ist ein Beleg auszustellen, unverzüglich, für jeden Verkauf. Eine Befreiung im Einzelfall ist beim Verkauf an eine Vielzahl unbekannter Personen möglich, aber sie ist eine Ausnahme auf Antrag und kein Normalfall.
- Absatz 4, die Meldung. Die Kasse ist dem Finanzamt elektronisch zu melden, mit Name, Steuernummer, Art und Seriennummer von System und Sicherheitseinrichtung sowie Anschaffungs- und Außerbetriebnahmedatum. Und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme.
Der dritte Punkt ist der, den die meisten übersehen. Die Kasse anzuschaffen ist nicht der Schlusspunkt, sondern der Beginn einer Frist. Wer eine Kasse ein Jahr lang betreibt, ohne sie gemeldet zu haben, hat ein Problem, das mit der Software gar nichts zu tun hat.
Der Ausweg, den kaum jemand nennt
Die ganze Pflicht hängt am Wort elektronisches Aufzeichnungssystem. Wer keines benutzt, sondern eine offene Ladenkasse führt, braucht keine TSE, keine Zertifizierung und keine Meldung nach Absatz 4.
Dafür gilt § 146 Abs. 1 AO, und der Satz ist kurz:
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.
Täglich, unveränderbar, kassensturzfähig. Das sind veröffentlichte Regeln ohne Zertifizierung, und damit sind sie baubar: nur anhängen statt ändern, lückenlose Belegnummern, eine Hash-Kette über die Zeilen, ein gesperrter Monat, ein Zählprotokoll als PDF. Genau deshalb steht in dieser Kategorie ein einziges Ja, bei Pennio.
Das ist keine Lücke und kein Trick. Eine offene Ladenkasse ist mehr Arbeit und mehr Nachweisrisiko als eine gute elektronische. Aber es ist die einzige Stelle in diesem ganzen Feld, an der die Antwort nicht von einer fremden Erlaubnis abhängt.
Was die Preislisten verraten
| Anbieter | Tarif | je Monat | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Pennio | Premium | 7,99 € | Kassenbuch für die offene Ladenkasse, ganz ohne TSE |
| helloCash | MEDIUM | 9,90 € | Software gratis möglich, TSE 199 € im Jahr extra |
| ready2order | Kasse + Fiskalisierung | 51,80 € | 35,90 € Kasse plus 15,90 € TSE, dazu 99 € Aktivierung |
| orderbird | PRO Paket S | 119,90 € | 99,90 € nur mit Kartenzahlung über orderbird |
| Vectron | über Fachhandel | kein Preis genannt | gekauft wird das Händlernetz |
Zwei Preislisten sagen dasselbe. helloCash verschenkt die Kassensoftware und verlangt 199 € netto im Jahr für die TSE. ready2order weist die Fiskalisierung als eigene Position aus, 15,90 € neben 35,90 € für die Kasse. Beide Male ist der bezahlte Teil genau der Teil, den der Staat verlangt und den niemand selbst schreiben kann. Die Software drumherum ist ein Wochenende, und beide Anbieter wissen das.
Preise netto, geprüft am 6. September 2026. Bei orderbird setzt der beworbene Einstieg von 99,90 € voraus, dass die Kartenzahlung über orderbird läuft; ohne das sind es 119,90 €.
Quellen
- § 146a AO: Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe, Mitteilung
- § 146 AO, Absatz 1: Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich
Rechtsstand und Preise geprüft am 6. September 2026, an der jeweiligen Primärquelle. Vor einer Entscheidung bitte mit deinem Steuerberater sprechen.