Reverse Charge: die kurze, brauchbare Erklärung
Kaufst du als deutsches Unternehmen eine Softwareleistung von einem Anbieter im Ausland, kann die Umsatzsteuerschuld auf dich übergehen. Dann stellt der Anbieter häufig ohne deutsche Umsatzsteuer in Rechnung und du meldest die Steuer selbst an.
Wann das typischerweise relevant wird
Für grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Unternehmen liegt der Leistungsort grundsätzlich dort, wo das kaufende Unternehmen sitzt. Bei entsprechenden Leistungen eines im Ausland ansässigen Anbieters kann deshalb der deutsche Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden. In Deutschland regelt das vor allem § 13b UStG.
Prüfliste vor und nach dem Kauf
- Geschäftskonto verwenden. Hinterlege Firmenname, deutsche Rechnungsadresse und, wenn vorhanden oder verlangt, deine USt-IdNr.
- Rechnung lesen. Prüfe Anbieter, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Währung, Steuerbetrag und deine Unternehmensdaten.
- Hinweis suchen. Bei Reverse Charge steht häufig „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „Reverse charge“ auf der Rechnung.
- Nicht selbst raten. Berechnet der Anbieter ausländische Umsatzsteuer oder fehlen Pflichtangaben, verlange eine korrigierte Rechnung oder kläre den Fall steuerlich.
- Richtig verbuchen. Die deutsche Umsatzsteuer gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Soweit ein Vorsteuerabzug zulässig ist, kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehbar sein.
Kein automatisches Nullsummenspiel
Bei vollem Vorsteuerabzug ist der Vorgang häufig wirtschaftlich neutral, aber trotzdem meldepflichtig. Ohne oder mit eingeschränktem Vorsteuerabzug kann eine echte Belastung entstehen. Das kann beispielsweise auch Kleinunternehmer betreffen. Im Zweifel gehört die Rechnung ins Steuerbüro, nicht in eine selbst gebaute Faustregel.
Warum wir das nicht pro Anbieter behaupten
Unsere Einträge sagen nur, in welcher Währung der Anbieter einen belastbaren Preis veröffentlicht. Sie entscheiden nicht, ob Reverse Charge in deinem konkreten Kauf gilt. Deshalb gibt es diese eine Erklärung statt einer pauschalen Steuerbehauptung an 155 verschiedenen Software-Abos.
Offizielle Grundlagen
Stand: 1. September 2026 · Bei Änderungen im Steuerrecht bitte die offiziellen Quellen erneut prüfen.